Dies ist eine informationsbasierte Einschätzung, keine Rechtsberatung. Klären Sie die Einzelheiten Ihrer Situation mit qualifiziertem Rechtsbeistand.
Die meisten SaaS-Unternehmen gehen davon aus, dass die EU-KI-Verordnung Hochrisikosysteme betrifft und sie selbst nicht berührt. Die Transparenzregeln erzählen eine andere Geschichte: Wenn Ihr Produkt oder Ihre Marketing-Website einen KI-Chatbot oder KI-generierte Inhalte verwendet, sind Sie ab dem 2. August 2026 im Anwendungsbereich.
Wo SaaS-Produkte auf die Verordnung treffen
In der Regel an drei Stellen. Erstens der Support-Chatbot — fast immer ein KI-Einsatz, der eine Interaktionskennzeichnung erfordert. Zweitens KI-Funktionen im Produkt (KI-Suche, Zusammenfassungen, Empfehlungen), die inventarisiert und, wo sie Inhalte erzeugen, gekennzeichnet werden müssen. Drittens die Marketing-Website selbst, wenn sie KI-generierten Text oder Medien veröffentlicht. Keines davon ist Hochrisiko, aber alle werden von Art. 50 erfasst.
Warum es im Vertrieb auftaucht
Noch vor der Durchsetzung taucht die KI-Verordnung bei der Beschaffung auf. Enterprise-Käufer fragen Anbieter zunehmend in Sicherheits- und Compliance-Fragebögen nach der KI-Verordnungs-Bereitschaft. Eine klare, datierte Antwort — „hier sind alle KI-Berührungspunkte, hier ist die Offenlegung, hier ist das Datum“ — beseitigt Reibung im Verkaufsprozess. Eine vage Antwort verlangsamt den Abschluss.
Eine praktische Checkliste
Inventarisieren Sie jedes KI-System, das Sie entwickeln oder einsetzen. Klassifizieren Sie jedes nach Art. 50. Fügen Sie jedem KI-System, mit dem ein Nutzer interagiert, eine Interaktionskennzeichnung hinzu. Kennzeichnen Sie KI-generierte Inhalte. Halten Sie Ihre Begründung für Systeme fest, die Sie als außerhalb des Anwendungsbereichs eingestuft haben. Halten Sie alles datiert und überprüfbar. Das ist eine vertretbare Compliance-Position, die Sie in Tagen aufbauen können, nicht in Monaten.