Dies ist eine informationsbasierte Einschätzung, keine Rechtsberatung. Klären Sie die Einzelheiten Ihrer Situation mit qualifiziertem Rechtsbeistand.
Der Website-Chatbot ist der mit Abstand häufigste KI-Einsatz und liegt genau im ersten Transparenzfall von Art. 50. Wenn Nutzer auf Ihrer Website mit einer KI sprechen können, sind Sie zu einer Offenlegung verpflichtet — und es ist eine der einfachsten Pflichten zu erfüllen.
Was Art. 50 Abs. 1 verlangt
Wenn eine Person mit einem KI-System interagiert, muss sie darüber in klarer und zeitnaher Weise informiert werden, sofern dies für eine hinreichend gut informierte Person nicht offensichtlich ist. Bei einem Chatbot, der mit einem menschlichen Mitarbeiter verwechselt werden kann, ist es nicht offensichtlich — daher ist die Offenlegung erforderlich. Die Messlatte ist Ehrlichkeit beim ersten Kontakt, kein juristischer Aufsatz.
Wie eine gute Offenlegung aussieht
Ein kurzer, sichtbarer Hinweis zu Beginn des Gesprächs: „Sie chatten mit einem KI-Assistenten. Sie können jederzeit einen Mitarbeiter anfordern.“ Machen Sie ihn auch für Hilfstechnologien wahrnehmbar — die KI-Verordnung erwartet, dass Offenlegungen alle erreichen, was sich mit der WCAG-Barrierefreiheit deckt. Vermeiden Sie es, ihn in der Datenschutzerklärung zu verstecken; die Offenlegung sollte dort sein, wo die Interaktion stattfindet.
Die Frist und der Nachweis
Diese Pflicht ist ab dem 2. August 2026 durchsetzbar. Um vorbereitet zu sein, bestätigen Sie, dass die Offenlegung vorhanden und zugänglich ist, erstellen Sie einen Screenshot und datieren Sie den Eintrag. Wenn Sie den Chatbot-Anbieter wechseln, wiederholen Sie die schnelle Prüfung. Diese kleine, wiederholbare Gewohnheit hält Sie kontinuierlich compliant, anstatt vor einem Audit in Hektik zu verfallen.