Dies ist eine informationsbasierte Einschätzung, keine Rechtsberatung. AIActEasy bildet öffentlich bekanntes Produktverhalten auf die EU-KI-Verordnung ab; bestätigen Sie die Einzelheiten mit dem Anbieter und Ihrem eigenen Rechtsberater.
Setzt Adobe Firefly KI ein?
Adobe Firefly liefert KI-gestützte Funktionen und fällt damit in den Anwendungsbereich der Transparenzregeln der EU-KI-Verordnung. Das macht Sie nicht automatisch nicht-compliant — es bedeutet, dass eine Offenlegungspflicht zu prüfen und, falls anwendbar, zu erfüllen ist.
Welche Pflicht aus der EU-KI-Verordnung gilt?
Art. 50 Abs. 2 verlangt, dass KI-generierte oder KI-manipulierte Inhalte maschinenlesbar als künstlich erzeugt gekennzeichnet werden.
Ihre wahrscheinliche Pflicht: KI-generierte Bilder/Audio/Video als künstlich erzeugt kennzeichnen, maschinenlesbar (Art. 50 Abs. 2).
Typische Rolle nach der Verordnung: Betreiber. Anbieter entwickeln und vermarkten das System; Betreiber setzen es in eigener Verantwortung ein — Ihre Pflichten unterscheiden sich entsprechend.
Welches Risiko besteht?
Nicht gekennzeichnete synthetische Medien = Lücke nach Art. 50 Abs. 2; Deepfakes benötigen zusätzlich die Offenlegung nach Art. 50 Abs. 4.
Compliance nachweisen
Führen Sie einen Inventareintrag für Adobe Firefly, halten Sie fest, wo es eingesetzt wird, erfassen Sie die Offenlegung, die Sie Endnutzern zeigen, und datieren Sie den Eintrag. Dieses prüfbare Protokoll beantwortet eine Anfrage „Compliance nachweisen“ im Beschaffungswesen oder von einer Aufsichtsbehörde.
Häufig gestellte Fragen
Setzt Adobe Firefly KI ein?
Ja — Adobe Firefly liefert KI-gestützte Funktionen, weshalb es in den Transparenzbereich der EU-KI-Verordnung fällt.
Begründet Adobe Firefly eine Pflicht aus der EU-KI-Verordnung?
KI-generierte Bilder/Audio/Video als künstlich erzeugt kennzeichnen, maschinenlesbar (Art. 50 Abs. 2).
Welches Risiko besteht, wenn ich es ignoriere?
Nicht gekennzeichnete synthetische Medien = Lücke nach Art. 50 Abs. 2; Deepfakes benötigen zusätzlich die Offenlegung nach Art. 50 Abs. 4.