Dies ist eine informatorische Einschätzung, keine Rechtsberatung. AIActEasy ordnet öffentlich bekannte Produktfunktionen der EU-KI-Verordnung zu; klären Sie die Details mit dem Anbieter und Ihrem eigenen Rechtsbeistand.
Verwendet Klevu KI?
Klevu setzt KI-gesteuerte Funktionen ein und fällt daher in den Anwendungsbereich der Transparenzregeln der EU-KI-Verordnung. Das bedeutet nicht automatisch, dass Sie nicht konform sind — es bedeutet, dass eine Offenlegungspflicht zu prüfen und, sofern sie gilt, zu erfüllen ist.
Welche Pflicht der EU-KI-Verordnung gilt?
Diese Technologie löst für sich allein keine Transparenzpflicht nach Art. 50 aus — Sie sollten sie jedoch trotzdem in Ihrem KI-Inventar erfassen, damit Sie diesen Schluss im Beschaffungsprozess nachweisen können.
Ihre wahrscheinliche Pflicht: KI-Suche/Empfehlung — für sich allein kein Transparenzauslöser nach Art. 50, aber erfassen Sie es in Ihrem KI-Inventar.
Typische Rolle unter der Verordnung: Betreiber. Anbieter stellen das System auf dem Markt bereit; Betreiber setzen es unter eigener Verantwortung ein — Ihre jeweiligen Pflichten unterscheiden sich entsprechend.
Was ist das Risiko?
Keine Transparenzlücke aus diesem allein; erfassen Sie es trotzdem, um Ihre Begründung nachzuweisen.
Wie lässt sich Compliance nachweisen?
Führen Sie einen Inventareintrag für Klevu, erfassen Sie den Einsatzort, dokumentieren Sie die Offenlegung gegenüber Endnutzern und datieren Sie den Eintrag. Dieser nachvollziehbare Nachweis beantwortet eine „Compliance nachweisen“-Anfrage im Beschaffungsprozess oder von einer Aufsichtsbehörde.
Häufig gestellte Fragen
Verwendet Klevu KI?
Ja — Klevu setzt KI-gesteuerte Funktionen ein, weshalb das Produkt in den Transparenzbereich der EU-KI-Verordnung fällt.
Begründet Klevu eine Pflicht nach der EU-KI-Verordnung?
KI-Suche/Empfehlung — für sich allein kein Transparenzauslöser nach Art. 50, aber erfassen Sie es in Ihrem KI-Inventar.
Was ist das Risiko, wenn ich es ignoriere?
Keine Transparenzlücke aus diesem allein; erfassen Sie es trotzdem, um Ihre Begründung nachzuweisen.