Dies ist eine informatorische Einschätzung, keine Rechtsberatung. AIActEasy ordnet öffentlich bekannte Produktfunktionen der EU-KI-Verordnung zu; klären Sie die Details mit dem Anbieter und Ihrem eigenen Rechtsbeistand.
Verwendet Kore.ai KI?
Kore.ai setzt KI-gesteuerte Funktionen ein und fällt daher in den Anwendungsbereich der Transparenzregeln der EU-KI-Verordnung. Das bedeutet nicht automatisch, dass Sie nicht konform sind — es bedeutet, dass eine Offenlegungspflicht zu prüfen und, sofern sie gilt, zu erfüllen ist.
Welche Pflicht der EU-KI-Verordnung gilt?
Art. 50 Abs. 1 verlangt, dass Personen darüber informiert werden, wenn sie mit einem KI-System interagieren, sofern dies nicht aus dem Kontext bereits offensichtlich ist.
Ihre wahrscheinliche Pflicht: Teilen Sie Nutzern beim ersten Kontakt mit, dass sie mit einer KI interagieren (Art. 50 Abs. 1) — klar und barrierefrei (WCAG).
Typische Rolle unter der Verordnung: Betreiber. Anbieter stellen das System auf dem Markt bereit; Betreiber setzen es unter eigener Verantwortung ein — Ihre jeweiligen Pflichten unterscheiden sich entsprechend.
Was ist das Risiko?
Nicht offengelegter KI-Chat = Transparenzlücke nach Art. 50 bis 2. August 2026; schwache Antwort auf „Compliance nachweisen“ im Beschaffungsprozess.
Wie lässt sich Compliance nachweisen?
Führen Sie einen Inventareintrag für Kore.ai, erfassen Sie den Einsatzort, dokumentieren Sie die Offenlegung gegenüber Endnutzern und datieren Sie den Eintrag. Dieser nachvollziehbare Nachweis beantwortet eine „Compliance nachweisen“-Anfrage im Beschaffungsprozess oder von einer Aufsichtsbehörde.
Häufig gestellte Fragen
Verwendet Kore.ai KI?
Ja — Kore.ai setzt KI-gesteuerte Funktionen ein, weshalb das Produkt in den Transparenzbereich der EU-KI-Verordnung fällt.
Begründet Kore.ai eine Pflicht nach der EU-KI-Verordnung?
Teilen Sie Nutzern beim ersten Kontakt mit, dass sie mit einer KI interagieren (Art. 50 Abs. 1) — klar und barrierefrei (WCAG).
Was ist das Risiko, wenn ich es ignoriere?
Nicht offengelegter KI-Chat = Transparenzlücke nach Art. 50 bis 2. August 2026; schwache Antwort auf „Compliance nachweisen“ im Beschaffungsprozess.