Dies ist eine informatorische Einschätzung, keine Rechtsberatung. AIActEasy ordnet öffentlich bekanntes Produktverhalten der EU-KI-Verordnung zu; klären Sie die Einzelheiten mit dem Anbieter und Ihrem eigenen Rechtsbeistand.
Nutzt OpenAI KI?
OpenAI nutzt KI-gestützte Funktionen und fällt daher in den Geltungsbereich der Transparenzregeln der EU-KI-Verordnung. Das macht Sie nicht automatisch nicht-konform — es bedeutet, dass eine Offenlegungspflicht zu prüfen ist und, sofern sie gilt, zu erfüllen ist.
Welche Pflicht aus der EU-KI-Verordnung gilt?
Artikel 50 Absatz 2 verlangt, dass KI-generierte oder KI-manipulierte Inhalte in einem maschinenlesbaren Format als künstlich erzeugt gekennzeichnet werden.
Ihre voraussichtliche Pflicht: Kennzeichnen Sie KI-generierte/synthetische Inhalte und machen Sie sie maschinenlesbar (Art.50(2)).
Typische Rolle nach der Verordnung: Betreiber. Anbieter entwickeln das System und bringen es in Verkehr; Betreiber setzen es in eigener Verantwortung ein — Ihre Pflichten unterscheiden sich entsprechend.
Welches Risiko besteht?
Nicht gekennzeichnete synthetische Inhalte = Art.50-Verstoß; Deepfake/Texte von öffentlichem Interesse benötigen Kennzeichnung.
Compliance nachweisen
Erfassen Sie OpenAI in Ihrem KI-Inventar, dokumentieren Sie, wo es eingesetzt wird, halten Sie die Offenlegung fest, die Sie Endnutzern zeigen, und datieren Sie den Eintrag. Dieser prüfbare Nachweis ist die Antwort auf eine „Compliance nachweisen“-Anfrage im Beschaffungswesen oder von einer Aufsichtsbehörde.
Häufig gestellte Fragen
Nutzt OpenAI KI?
Ja — OpenAI nutzt KI-gestützte Funktionen, weshalb es in den Transparenzbereich der EU-KI-Verordnung fällt.
Begründet OpenAI eine Pflicht nach der EU-KI-Verordnung?
Kennzeichnen Sie KI-generierte/synthetische Inhalte und machen Sie sie maschinenlesbar (Art.50(2)).
Welches Risiko besteht, wenn ich es ignoriere?
Nicht gekennzeichnete synthetische Inhalte = Art.50-Verstoß; Deepfake/Texte von öffentlichem Interesse benötigen Kennzeichnung.