Dies ist eine informatorische Einschätzung, keine Rechtsberatung. AIActEasy ordnet öffentlich bekanntes Produktverhalten der EU-KI-Verordnung zu; klären Sie die Einzelheiten mit dem Anbieter und Ihrem eigenen Rechtsbeistand.
Nutzt Pandorabots KI?
Pandorabots nutzt KI-gestützte Funktionen und fällt daher in den Geltungsbereich der Transparenzregeln der EU-KI-Verordnung. Das macht Sie nicht automatisch nicht-konform — es bedeutet, dass eine Offenlegungspflicht zu prüfen ist und, sofern sie gilt, zu erfüllen ist.
Welche Pflicht aus der EU-KI-Verordnung gilt?
Artikel 50 Absatz 1 verlangt, dass Personen informiert werden, wenn sie mit einem KI-System interagieren, sofern dies nicht bereits aus dem Kontext offensichtlich ist.
Ihre voraussichtliche Pflicht: Informieren Sie Nutzer beim ersten Kontakt darüber, dass sie mit einer KI interagieren (Art.50(1)) — klar und barrierefrei (WCAG).
Typische Rolle nach der Verordnung: Betreiber. Anbieter entwickeln das System und bringen es in Verkehr; Betreiber setzen es in eigener Verantwortung ein — Ihre Pflichten unterscheiden sich entsprechend.
Welches Risiko besteht?
Nicht offengelegte KI-Interaktion = Art.50-Transparenzlücke bis 2. August 2026; schwache Antwort auf „Compliance nachweisen“ im Beschaffungswesen.
Compliance nachweisen
Erfassen Sie Pandorabots in Ihrem KI-Inventar, dokumentieren Sie, wo es eingesetzt wird, halten Sie die Offenlegung fest, die Sie Endnutzern zeigen, und datieren Sie den Eintrag. Dieser prüfbare Nachweis ist die Antwort auf eine „Compliance nachweisen“-Anfrage im Beschaffungswesen oder von einer Aufsichtsbehörde.
Häufig gestellte Fragen
Nutzt Pandorabots KI?
Ja — Pandorabots nutzt KI-gestützte Funktionen, weshalb es in den Transparenzbereich der EU-KI-Verordnung fällt.
Begründet Pandorabots eine Pflicht nach der EU-KI-Verordnung?
Informieren Sie Nutzer beim ersten Kontakt darüber, dass sie mit einer KI interagieren (Art.50(1)) — klar und barrierefrei (WCAG).
Welches Risiko besteht, wenn ich es ignoriere?
Nicht offengelegte KI-Interaktion = Art.50-Transparenzlücke bis 2. August 2026; schwache Antwort auf „Compliance nachweisen“ im Beschaffungswesen.