Dies ist eine informationsbasierte Einschätzung, keine Rechtsberatung. AIActEasy ordnet öffentlich bekanntes Produktverhalten der EU-KI-Verordnung zu; klären Sie die Einzelheiten mit dem Anbieter und Ihrem eigenen Rechtsberater.
Setzt Synthesys KI ein?
Synthesys bietet KI-gestützte Funktionen an und fällt daher in den Anwendungsbereich der Transparenzpflichten der EU-KI-Verordnung. Das macht Sie nicht automatisch nicht-konform — es bedeutet, dass eine Offenlegungspflicht zu prüfen und ggf. zu erfüllen ist.
Welche Pflicht aus der EU-KI-Verordnung gilt?
Artikel 50 Abs. 4 verlangt, dass Deepfakes und bestimmte KI-generierte Inhalte im öffentlichen Interesse als künstlich erzeugt oder manipuliert offengelegt werden.
Ihre wahrscheinliche Pflicht: Legen Sie KI-generierte Avatare / Deepfake-Videos als künstlich erzeugt offen (Art.50 Abs. 4).
Typische Rolle nach der Verordnung: Betreiber. Anbieter entwickeln das System und bringen es auf den Markt; Betreiber nutzen es in eigener Verantwortung — Ihre Pflichten unterscheiden sich entsprechend.
Welches Risiko besteht?
Nicht offengelegte synthetische Moderatoren/Deepfakes = Verstoß gegen Art.50 Abs. 4 bis 2. August 2026.
Wie Compliance nachgewiesen werden kann
Führen Sie einen Inventareintrag für Synthesys, protokollieren Sie, wo es eingesetzt wird, dokumentieren Sie die Offenlegung gegenüber Endnutzern und datieren Sie diese. Diese prüfbare Spur beantwortet eine Anfrage „Compliance nachweisen“ bei Beschaffungsvorgängen oder von einer Aufsichtsbehörde.
Häufig gestellte Fragen
Setzt Synthesys KI ein?
Ja — Synthesys bietet KI-gestützte Funktionen an, weshalb es in den Transparenzbereich der EU-KI-Verordnung fällt.
Begründet Synthesys eine Pflicht nach der EU-KI-Verordnung?
Legen Sie KI-generierte Avatare / Deepfake-Videos als künstlich erzeugt offen (Art.50 Abs. 4).
Was ist das Risiko, wenn ich es ignoriere?
Nicht offengelegte synthetische Moderatoren/Deepfakes = Verstoß gegen Art.50 Abs. 4 bis 2. August 2026.